Hermann-Schnipkoweit-Stiftung

Hermann-Schnipkoweit-Stiftung

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  • Die Hermann-Schnipkoweit-Stiftung wurde als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    Zwecke der Stiftung:

    • Unterstützung von Familien mit Kindern, von Vätern oder Müttern mit Kindern sowie von Paaren und Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Harsum haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
    • Unterstützung von Einrichtungen, wenn die Zuwendung  für den zuvor beschriebenen Personenkreis verwendet wird.
    • Förderung der Kunst und Kultur in der Gemeinde Harsum, insbesondere soll die kulturelle Bildung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
    • Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, der schulischen und außerschulischen Bildung, der Elternbildung sowie der Altenhilfe  in der Gemeinde Harsum.

    Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Anträge auf Förderung können schriftlich oder per Mail (formlos) gestellt werden.

    Durch Bescheid des Finanzamtes Hildesheim vom 01. März 2023 – 30/210/43773 – ist anerkannt, dass die Stiftung gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

    Kontakt: Norbert Schnipkoweit, Beelter Weg 10, 31137 Hildesheim, Telefon 05121/47782, n@schnipkoweit.de